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Gespanntempo 100

Tempo 100 für Caravan-Kombinationen seit 22. Oktober 2005 neu geregelt

Schneller als erwartet verabschiedete das Bundesverkehrsministerium eine Neuregelung der Tempo-100-Verordnung für Caravan-Gespanne. Die "Dritte Verordnung zur Änderung der 9. Ausnahmeverordnung zur Straßenverkehrsordnung" (so schön kann Deutsch sein ;-) )so die offizielle Bezeichnung, ermöglicht in Zukunft deutlich mehr Caravan-Besitzern auf Autobahnen und autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen Tempo 100 zu fahren. Die neue Verordnung ist seit 22. Oktober 2005 rechtskräftig und zunächst bis zum 31. Dezember 2010 befristet.

Haben Sie Fragen oder wünschen Sie für Ihr Fahrzeug eine entsprechende Bestätigung ? Wir helfen Ihnen gern.
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