Leider kein Flash-Plugin vorhanden!

Auszug aus unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Vermietung von
Caravans und Reisemobilen


Gebrauchstauglichkeit
... Der Vermieter überläßt dem Mieter ein verkehrssicheres und technisch einwandfreies Fahrzeug nebst Zubehör zum Reisegebrauch. Der Mieter haftet voll für ordnungsgemäße Bedienung des Fahrzeuges und sämtlicher Einrichtungen. Schäden, die durch unsachgemäße Bedienung entstehen, sind vom Mieter zu tragen.

Versicherung
 ... das Mietfahrzeug ist mit einer Haftpflichtversicherung (max. Deckungssumme 100 Mio €) sowie mit einer Teilkoskoversicherung (Selbstbeteiligung 150,- €) und einer Vollkaskoversicherung (Selbstbeteiligung 500,- €) versichert.

Kaution
... bei Übergabe des Fahrzeuges an den Mieter muß eine zinslose Kaution in Höhe von 650,- € beim Vermieter hinterlegt werden.

Zahlungspflicht
... bei Vertragsabschluß ist eine Anzahlung von min. 15% des Endpreises zu leisten. Der Restbetrag ist 4 Wochen vor Mietantritt auszugleichen.

Rücktritt
... hat der Mieter das Fahrzeug mit gültigem Mietvertrag bestellt und tritt von der vereinbarten Mietdauer zurück, so kann der Vermieter den vollen Mietzins fordern. Für Buchungsänderungen werden min. 15,- € Bearbeitungsgebühr erhoben.

 Übergabe, Rückgabe
 ... das Fahrzeug kann am ersten Miettag ab 15:00 Uhr übernommen werden. Die Rückgabe hat am letzten Miettag bis 11:00 Uhr zu erfolgen. Das Fahrzeug wird im gereinigten Zustand übernommen und ist im frisch gereinigten Zustand zurückzugeben.

Führungsberechtigte
... das Mindestalter des Mieters bzw. der berechtigten Fahrer muß 23 Jahre betragen. Ferner muß der Mieter bzw. die berechtigten Fahrer mind. 3 Jahre im Besitz des entsprechenden Führerscheins sein.
 Obhutspflicht
 ... der Mieter hat das Fahrzeug sorgsam zu behandeln und alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln zu beachten.

Nutzungsbeschränkung
... dem Mieter ist es untersagt, das Fahrzeug zu motorsportlichen Veranstaltungen, zu Testzwecken, zur gewerblichen Personen- oder Güterverkehrsbeförderung o. ä. zu nutzen. Desweiteren ist eine Weitervermietung oder Verleihung ebenfalls untersagt. Fahrten außerhalb Deutschlands sind nur mit Zustimmung des Vermieters zulässig. Krisen- oder Kriegsgebiete sind grundsätzlich zu meiden. Die Mitnahme von Haustieren ist kostenpflichtig (siehe Preisliste) und nur mit Zustimmung des Vermieters gestattet.
[Anzeigepflicht
... Verkehrsunfälle ... sind polizeilich aufnehmen zu lassen. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Brand oder Entwendungsschäden sowie Wildschäden sind vom Mieter dem Vermieter sowie der zuständigen Polizeibehörde unverzüglich anzuzeigen.

Haftung des Vermieters
... der Vermieter haftet ... nur für grobes Verschulden. Sollte das Mietfahrzeug zu dem im Mietvertrag fixierten Zeitpunkt durch Unfallschäden des Vormieters oder durch vom Vermieter nicht beeinflußbare Umstände nicht zur Verfügung stehen, so verliert der Vertrag ersatzlos seine Rechtsgültigkeit. Geleistete Zahlungen des Mieters werden durch den Vermieter zurückerstattet. Es steht dem Vermieter jedoch frei, bei bestehender Möglichkeit ein Ersatzfahrzeug zu stellen.
Haftung des Mieters

... der Mieter haftet nach den allgemeinen Haftungsregeln, wenn er das Fahrzeug beschädigt oder sonstige Vertragsverletzungen begeht. Die Haftung des Mieters erstreckt sich auch auf die Schadensnebenkosten wie Sachverständigenkosten, Abschleppkosten, Wertminderung des Mietfahrzeuges sowie Mietausfallkosten.
Weiterhin haftet der Mieter unbeschränkt für Schäden, die durch Nichtbeachtung des Straßenverkehrszeichens "256" => Durchfahrtshöhe <= verursacht wurden. Bei Mietausfallkosten haftet der Mieter bis zur Höhe der vollen Kosten der davon in der Folge betroffenen Mietverträge seiner Folgemieter.

Verjährung
 ... Für Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderung oder Verschlechterung eines Fahrzeuges gilt gemäß § 558.225 BGB. die kurze Verjährungsfrist von sechs Monaten vom Zeitpunkt der Rückgabe des Fahrzeuges an gerechnet,

Datenschutzklausel
... der Mieter ist damit einverstanden, daß seine persönlichen Daten vom Vermieter gespeichert werden und über dem zentralen Warnring an Dritte weitergegeben werden, wenn die bei der Anmietung gemachten Angaben unrichtig sind und das gemietete Fahrzeug nicht innerhalb von 24 Stunden nach Überschreitung der vereinbarten Mietzeit zurückgegeben wird.

Gerichtsstand
Es wird der Sitz des Vermieters (16321 Bernau) als Erfüllungsort und Gerichtstand vereinbart.